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   BFH, 24.02.1994 - IV R 4/93   

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https://dejure.org/1994,2622
BFH, 24.02.1994 - IV R 4/93 (https://dejure.org/1994,2622)
BFH, Entscheidung vom 24.02.1994 - IV R 4/93 (https://dejure.org/1994,2622)
BFH, Entscheidung vom 24. Februar 1994 - IV R 4/93 (https://dejure.org/1994,2622)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFHE 174, 205
  • BB 1994, 1322
  • BB 1994, 1345
  • BStBl II 1994, 677
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 13.10.1988 - IV R 136/85

    Buchführungspflicht - Grenzwerte für den Beginn - Einzelner Betrieb

    Auszug aus BFH, 24.02.1994 - IV R 4/93
    Unstreitig hat das FA im Streitfall eine solche Feststellung nicht getroffen, so daß für die Kläger die für ihren ursprünglichen einheitlichen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb bestehende Buchführungspflicht fortgalt (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 13. Oktober 1988 IV R 136/85, BFHE 154, 442, BStBl II 1989, 7).

    Wie der erkennende Senat in seinem Urteil in BFHE 154, 442, BStBl II 1989, 7 ausgeführt hat, ist der Begriff des einzelnen Betriebs i. S. des § 141 AO 1977 im wesentlichen identisch mit dem Betriebsbegriff der §§ 14, 16 EStG.

  • BFH, 06.07.1989 - IV R 97/87

    Bei der Ermittlung der Buchführungsgrenze nach dem Wirtschaftswert der

    Auszug aus BFH, 24.02.1994 - IV R 4/93
    Auch kann offenbleiben, daß dieser Vergleichswert im Streitfall dem in § 141 Abs. 1 Nr. 3 AO 1977 maßgeblichen Wirtschaftswert (vgl. Senatsurteil vom 6. Juli 1989 IV R 97/87, BFHE 157, 312, BStBl II 1990, 606) entspricht.
  • BFH, 10.03.1983 - IV R 170/80
    Auszug aus BFH, 24.02.1994 - IV R 4/93
    Für den Geltungsbereich der Reichsabgabenordnung hat der erkennende Senat bereits entschieden, daß die Übernahme eines Teilbetriebs keine Übernahme des Betriebs im ganzen ist, weil der Betrieb in einem solchen Fall nicht unverändert übernommen wird (BFH-Urteil vom 10. März 1983 IV R 170/80, BFHE 138, 137, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1983, 399).
  • BFH, 06.11.2003 - IV R 27/02

    Buchführungspflicht bei Hofübergabe

    Der Übergang des Betriebs als Ganzes setzt voraus, dass die wesentlichen Grundlagen als einheitliches Ganzes erhalten bleiben (Senatsurteile vom 26. Juni 1986 IV R 151/84, BFHE 147, 152, BStBl II 1986, 741, unter 2.b, und vom 24. Februar 1994 IV R 4/93, BFHE 174, 205, BStBl II 1994, 677).

    Dagegen geht die Buchführungspflicht mit einem Teilbetrieb nicht über, weil der alte Betrieb, wenn auch in verkleinerter Form, fortbesteht (Senatsurteil in BFHE 174, 205, BStBl II 1994, 677).

    Das wäre auch der Fall, wenn der Hopfenanbau ein Teilbetrieb wäre (Senatsurteil in BFHE 174, 205, BStBl II 1994, 677).

  • BFH, 30.06.2005 - IV B 206/03

    Buchführungspflicht - weiterer Betrieb

    Der Übergang des Betriebs als Ganzes setzt voraus, dass die wesentlichen Grundlagen als einheitliches Ganzes erhalten bleiben (Senatsurteile vom 26. Juni 1986 IV R 151/84, BFHE 147, 152, BStBl II 1986, 741, unter 2.b, und vom 24. Februar 1994 IV R 4/93, BFHE 174, 205, BStBl II 1994, 677).
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